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Der Kauf des Grundstückes zieht sich hin. Wir haben darüber berichtet. Nach dem Gespräch mit der Gemeinde ist nun aber tatsächlich Bewegung in die Sache gekommen. Noch bevor wir echte Eigentümer von Grund und Boden sind, verkaufen wir schon zwei Teile davon: das Straßenland. Alles ist jetzt vorbereitet, damit wir am 6.8. den Vertrag gemeinsam mit der Gemeinde unterzeichnen.
Letztens schrieb ich noch, dass das Negativzeugnis sehr positiv war. Das war aber nur die halbe Wahrheit. Denn das eigentliche Zeugnis kam von der Notarin erst später, wie wir dann feststellten. Und in diesem hat die Gemeinde dann doch erklärt, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht Recht nach §13 Brandenburgisches Straßengesetz Gebrauch machen will. Allerdings nur in Bezug auf die beiden Flurstücke, welche ohnehin als Straßenland gewidmet sind. Das wiederum ist von der Gemeinde nicht nur sehr in Ordnung, sondern
Berlin, Torstrasse, 16 Uhr – Wir treffen uns bei der Notarin und bekommen den Kaufvertrag vorgelesen. Mit dabei ist noch der Makler. Den Verkäufer lernen wir, nun scheint es sicher, nie kennen. Er wird im Nachgang unterzeichnen. Ebenfalls unter notarieller Aufsicht, was uns aber nichts extra kostet. Die nächsten Schritte, die jetzt folgen: Vorkaufsrecht der Gemeinde prüfen lassen, Freigabe Verkauf durchs Amtsgericht und dann die weiteren üblichen Dinge, wie Auflassung im Grundbuch, Kaufpreiszahlung, Umschreibung und
Berlin, Torstrasse, 16 Uhr – Nachdem wir am 6. Januar den Kaufvertragsentwurf durch eine Anwältin haben bewerten lassen, trafen wir uns heute mit der Notarin. Sie klärte uns in der Tat gut auf und danach war alles klar. Nächster Schritt: Warten auf den Unterzeichnungstermin.