Gerichte gibts, die kennt man nicht. So gibt es im Amtsgericht Strausberg ein Betreuungsgericht. Das ist in unserem Falle zuständig für die Verfahrensprüfung unseres Kaufs. Wir kaufen von einem so genannten Unbeteiligten, einem Toten. Der Eigentümer des Grundstückes muss schon zu DDR-Zeigen verblichen sein. Erben gibt es nicht und das Grundstück wurde von einem Rechtsanwalt auftragsweise betreut. Und nun musste das Betreuungsgericht den Kaufvertrag betreuungsgerichtlich genehmigen.
Geschehen am 11. Mai, rechtswirksam am 11. Juni und uns von der Notarin mitgeteilt am 30. Juli. Merkt ihr? Die Notarin ist eine ganz schnelle. Aber das Thema hatten wir ja schon mal an anderer Stelle.