Berlin, Torstrasse, 16 Uhr – Wir treffen uns bei der Notarin und bekommen den Kaufvertrag vorgelesen. Mit dabei ist noch der Makler. Den Verkäufer lernen wir, nun scheint es sicher, nie kennen. Er wird im Nachgang unterzeichnen. Ebenfalls unter notarieller Aufsicht, was uns aber nichts extra kostet.
Die nächsten Schritte, die jetzt folgen: Vorkaufsrecht der Gemeinde prüfen lassen, Freigabe Verkauf durchs Amtsgericht und dann die weiteren üblichen Dinge, wie Auflassung im Grundbuch, Kaufpreiszahlung, Umschreibung und so weiter. Das wird alles seine Zeit brauchen und vor August wird nichts im Grundbuch stehen.
Das Gute dennoch ist, dass wir Vollmacht zum Handeln und Wirken auf dem Grundstück haben. So hoffen wir, dass wir beispielsweise noch die vegetationsfreie Zeit bis Ende Februar nutzen können, um Gehölze und ‚Wald‘ zu entfernen.