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Vor relativ genau einem Jahr, am 9. Februar, haben wir den Kaufvertrag unterschrieben. In der ganzen Abwicklung spielte das Straßenland und die Haltung der Gemeinde dazu eine wesentliche Rolle. Erst mit dem Verkauf an die Gemeinde gab diese wiederum den Kauf des Grundstückes frei. Wir waren in einer Sekunde Eigentümer, um es in der nächsten nicht mehr zu sein – bezogen auf das Straßenland. Heute nun kam das Geld aus diesem Verkauf bei uns auf dem
Zur Erinnerung, am 9.2. diesen Jahres haben wir den Kaufvertrag unterzeichnet. Knapp neun Monate später sind wir wieder einen entscheidenden Schritt weiter. Der Bescheid über die Grunderwerbsteuer ist eingetroffen. Der letzte Schritt vor der Eintragung ins Grundbuch und der damit hochhochamtlichen Eigentümerei durch uns. Vorher wandern aber mal knapp 7.000 Euro vom Konto in Richtung Finanzamt.
Vereinfache Kurzfassung: Wir verkaufen das Straßenland, damit die Gemeinde dem Kauf des Grundstückes (inklusive Straßenland) zustimmt.
Gerichte gibts, die kennt man nicht. So gibt es im Amtsgericht Strausberg ein Betreuungsgericht. Das ist in unserem Falle zuständig für die Verfahrensprüfung unseres Kaufs. Wir kaufen von einem so genannten Unbeteiligten, einem Toten. Der Eigentümer des Grundstückes muss schon zu DDR-Zeigen verblichen sein. Erben gibt es nicht und das Grundstück wurde von einem Rechtsanwalt auftragsweise betreut. Und nun musste das Betreuungsgericht den Kaufvertrag betreuungsgerichtlich genehmigen. Geschehen am 11. Mai, rechtswirksam am 11. Juni und
Der Kauf des Grundstückes zieht sich hin. Wir haben darüber berichtet. Nach dem Gespräch mit der Gemeinde ist nun aber tatsächlich Bewegung in die Sache gekommen. Noch bevor wir echte Eigentümer von Grund und Boden sind, verkaufen wir schon zwei Teile davon: das Straßenland. Alles ist jetzt vorbereitet, damit wir am 6.8. den Vertrag gemeinsam mit der Gemeinde unterzeichnen.
Nach der bisher ernüchternden Zusammenarbeit mit Verkäufer, Makler und Notarin in Sachen Negativzeugnis für die Kaufabwicklung haben wir jetzt selbst die Gemeinde angesprochen. Die allererste Überraschung: Um 17 Uhr war dort jemand erreichbar. Nur leider war dies nicht der zuständige Kollege. Die zweite Überraschung folgte gleich danach: Der zuständige Kollege rief zurück. Um 17:50 Uhr wohlgemerkt! Nun die dritte Überraschung: Er sah die Sache ebenso pragmatisch wie wir und teilte zudem unsere Rechtsauffassung. Die Lösung lautet
Dreieinhalb Monate liegt der letzte Eintrag hier im Blog zurück. Woran liegt’s? Es ist schlicht nichts passiert. Woanders würde man das Beamten-Mikado nennen. Wer sich zuerst bewegt, verliert. Hier jedoch reden wir nicht von Beamten. Wir reden über eine Notarin, einen Makler und einen verkaufenden Rechtsanwalt. Warum nun bewegt sich keiner? Weil die Gemeinde, wie im letzten Eintrag geschrieben, ein Negativzeugnis ausgestellt hat. Dieses Negativzeugnis braucht man für das Grundbuchamt. Die Gemeinde hat erklärt, dass