Das Bodengutachten liegt jetzt vor. Genau genommen handelt es sich um eine „Baugrunduntersuchung und die Erstellung eines geotechnischen Berichtes“, abgefasst als Hauptuntersuchung gemäß DIN 4020.
Wir haben an zwei Stellen, wo nach jetziger Idee das Haus stehen soll, Bohrungen vornehmen lassen. Und was ist nun das Ergebnis? Man lese:
„Das Baugebiet ist durch glaziale Sedimente des Quartärs gekennzeichnet. Es handelt sich um Grundmoränenbildungen auf der Barnimplatte sowie um glazi-fluviatile Ablagerungen (Schmelzwassersedimente) der weichsel-eiszeitlichen Sanderflächen, die sich zwischen den Endmoränenbögen auf der Linie Buckow- Werneuchen im Norden und dem Berliner Urstromtal im Süden erstrecken.“
Was für uns wichtiger ist, ist die Bodenbeschaffenheit. So haben wir rund 20 cm teilweise aufgefüllten humosen Sand. Darunter sind bis ca. 2,3 m Tiefe so genannte bindige Sande. Weil die Oberschicht (Mutterboden und aufgefüllte Sande) Bauwerke nicht trägt, muss sie bei Baubeginn um mindestens diese 20 cm abgetragen werden. Viele Fertighausbauer kalkulieren in Ihren Angeboten mit 30 cm und behaupten dann bei Bau- und Gründungsbeginn, die hätten wegen der nichttragenden Böden nicht ausgereicht. Folge sind höhere Kosten, die damit verursacht bzw. erwirtschaftet werden. Mit ‚unseren‘ 20 cm hätten wir Puffer. Abgesehen davon, dass wir grad nicht auf dem Fertighaus-Tripp sind.
Wasser gibts ab cirka 2 m Tiefe. Weil Grundwasserstände jahreszeitlich bedingten Schwankungen von mehr als 1 m unterliegen, kann der so genannte Höchstgrundwasserstand bei 1 m unter der Geländeroberkante liegen. Für einen Keller eine ungünstige Voraussetzung. Pluspunkt für uns: Wir wollen ohnehin keinen.