Nennen wir es einen Meilenstein. Wir haben heute morgen vor Ort entschieden, mit welchem Architekten wir zusammenarbeiten werden. Mit vier Architekten/Architektinnen haben wir Gespräche geführt. Drei waren dafür vor Ort, eine blieb im Büro. Bei letzterer stimmte die Chemie auf Anhieb, aber einen ersten Entwurf hätten wir erst Ende September gesehen. Leider ohne Ortsbesichtigung und die zu erbringenden Leistungen hätten nicht den von uns gewünschten Umfang gehabt. Wir wollen mehr als nur die Phase bis zur Genehmigungsplanung/Bauantrag.
Author Archives : Jens
Vereinfache Kurzfassung: Wir verkaufen das Straßenland, damit die Gemeinde dem Kauf des Grundstückes (inklusive Straßenland) zustimmt.
Nach den Entwicklungen der letzten Tage können wir mittlerweile ruhigen Gewissens davon ausgehen, in Kürze reelle Eigentümer zu sein. Jetzt sind größere Investitionen von Zeit und Geld nicht mehr risikobehaftet, sondern sinnvoll. Wenn man baut und gestaltet muss einiges an Erde bewegt werden. Gräben für Wasser- und Abwasserleitungen werden benötigt. Elektroleitungen kommen ebenfalls unter die Erde. Wege und Plätze werden angelegt. Vorher muss altes Gehölz wie bspw. eine 15 m lange Reihe Stubben oder die
Gut Ding braucht Weile, heißt es. So auch bei der Freischaltung von Elektroenergie. Am Grundstück ist ein relativ großer Zählerkasten, den ich anfangs für die Verteilstelle der Telekom gehalten habe. Der Kasten ist so groß, weil er mal drei Elektrozähler In sich hatte. Aktuell sind’s noch zwei. Ein Drehstromzähler und ein Wechselstromzähler. Wobei der letztere gesperrt ist. Diese Ausgangssituation und die Tatsache, dass wir EIN Grundstück kaufen/haben, welches in zwei geteilt bzw. verpachtet war, führte
Gerichte gibts, die kennt man nicht. So gibt es im Amtsgericht Strausberg ein Betreuungsgericht. Das ist in unserem Falle zuständig für die Verfahrensprüfung unseres Kaufs. Wir kaufen von einem so genannten Unbeteiligten, einem Toten. Der Eigentümer des Grundstückes muss schon zu DDR-Zeigen verblichen sein. Erben gibt es nicht und das Grundstück wurde von einem Rechtsanwalt auftragsweise betreut. Und nun musste das Betreuungsgericht den Kaufvertrag betreuungsgerichtlich genehmigen. Geschehen am 11. Mai, rechtswirksam am 11. Juni und
Heute trafen wir erstmals mit einer Architektin zusammen. Gefunden im Internet und das Büro zwei Querstraßen von uns entfernt. Ziemlich nah dran also. Und die nächste Verbindung stellte sich im Gespräch heraus: Sie ist in Fredersdorf aufgewachsen und kennt die Gegebenheiten dort sehr gut. Pluspunkt. Das Gespräch war sehr angenehm, offen, ehrlich und freundlich sowieso. Wir hatten uns gut vorbereitet und ein Exposé über uns selbst, unsere Wünsche und Ideen, und natürlich das Objekt als
Der Kauf des Grundstückes zieht sich hin. Wir haben darüber berichtet. Nach dem Gespräch mit der Gemeinde ist nun aber tatsächlich Bewegung in die Sache gekommen. Noch bevor wir echte Eigentümer von Grund und Boden sind, verkaufen wir schon zwei Teile davon: das Straßenland. Alles ist jetzt vorbereitet, damit wir am 6.8. den Vertrag gemeinsam mit der Gemeinde unterzeichnen.
Kann man Häuser sehen? Nimmt man Wohnungen mit dem Auge wahr? Gibt es eine Gattung Architekturfotografie? Klares JA! Architekten scheinen das ganz anders zu sehen. Wirklich ganz anders. …
Nach der bisher ernüchternden Zusammenarbeit mit Verkäufer, Makler und Notarin in Sachen Negativzeugnis für die Kaufabwicklung haben wir jetzt selbst die Gemeinde angesprochen. Die allererste Überraschung: Um 17 Uhr war dort jemand erreichbar. Nur leider war dies nicht der zuständige Kollege. Die zweite Überraschung folgte gleich danach: Der zuständige Kollege rief zurück. Um 17:50 Uhr wohlgemerkt! Nun die dritte Überraschung: Er sah die Sache ebenso pragmatisch wie wir und teilte zudem unsere Rechtsauffassung. Die Lösung lautet
Dreieinhalb Monate liegt der letzte Eintrag hier im Blog zurück. Woran liegt’s? Es ist schlicht nichts passiert. Woanders würde man das Beamten-Mikado nennen. Wer sich zuerst bewegt, verliert. Hier jedoch reden wir nicht von Beamten. Wir reden über eine Notarin, einen Makler und einen verkaufenden Rechtsanwalt. Warum nun bewegt sich keiner? Weil die Gemeinde, wie im letzten Eintrag geschrieben, ein Negativzeugnis ausgestellt hat. Dieses Negativzeugnis braucht man für das Grundbuchamt. Die Gemeinde hat erklärt, dass