Dreieinhalb Monate liegt der letzte Eintrag hier im Blog zurück. Woran liegt’s? Es ist schlicht nichts passiert. Woanders würde man das Beamten-Mikado nennen. Wer sich zuerst bewegt, verliert. Hier jedoch reden wir nicht von Beamten. Wir reden über eine Notarin, einen Makler und einen verkaufenden Rechtsanwalt.
Warum nun bewegt sich keiner? Weil die Gemeinde, wie im letzten Eintrag geschrieben, ein Negativzeugnis ausgestellt hat. Dieses Negativzeugnis braucht man für das Grundbuchamt. Die Gemeinde hat erklärt, dass sie beim Grundstück kein Vorkaufsrecht (nach §§24 u. 25 BauG) geltend macht. Nun hat die Gemeinde in diesem Negativzeugnis darauf hingewiesen, dass sie bei den beiden Flurstücken, die bereits Straßenland sind, von ihrem Recht nach dem Brandenburgischen Straßenbaugesetz §13 Gebrauch machen wird. Danach ist sie angehalten, Land, welches als Straßenland genutzt wird und sich nicht in Besitz des „Trägers der Straßenbaulast“ (der Gemeinde) befindet, zu erwerben. Dies jedoch ist kein Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 24 und 25 BauGesetz. So jedenfalls sehen wir das. Die Notarin und der Makler scheinbar nicht. Wobei wir uns da dank der sehr reduzierten Kommunikation auch nicht sicher sind.
Das wiederum ist aber auch gar nicht der Hauptpunkt, denn die Gemeinde hat das Negativzeugnis nicht an den Verkäufer, sondern die Notarin geschickt. Kein Wunder eigentlich, denn diese hat das Zeugnis bei der Gemeinde auch abgefordert. Und nun ’steht‘ man da und meint, dass das aus unserer Sicht vermeintliche Vorkaufsrecht (Straßenland) falsch adressiert sei. Dieses hätte ggü. dem Verkäufer geltend gemacht werden müssen. Ergo: Formfehler. Frist abwarten. Frist – welche eigentlich – ist vorbei. Weiter warten. Worauf? Dass einer mal losgeht. Aber wer!?
Telefonate bringen nichts. Also E-Mail am 23. Juni mit Termin zum 1. Juli an Makler und Notar abgesetzt. Antwort bis heute Fehlanzeige. Weder e-Mail, Briefpost noch Telefon. Weder Makler noch Notarin melden sich. Wir haken telefonisch nach und erreichen immerhin den Makler. Er kann nicht handeln, der dahinter liegende Verkäufer kann und will auch nichts tun. Bleibt die Notarin, die heute eine neue Mail bekam und auf deren Rückrufliste uns ihr Sekretariat für morgen gesetzt hat.
Zwischenzeitlich steigen die Zinsen und in der Tat bedeutet am Ende jede verzögerte Woche hunderte bis tausend Euro zusätzliche Kosten. Denn in die Baufinanzierung können wir erst einsteigen, wenn wir das Grundstück als Eigenkapital haben.