Home   Allgemein   Kleiner Irrtum mit dem Negativzeugnis

Letztens schrieb ich noch, dass das Negativzeugnis sehr positiv war. Das war aber nur die halbe Wahrheit. Denn das eigentliche Zeugnis kam von der Notarin erst später, wie wir dann feststellten. Und in diesem hat die Gemeinde dann doch erklärt, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht Recht nach §13 Brandenburgisches Straßengesetz Gebrauch machen will. Allerdings nur in Bezug auf die beiden Flurstücke, welche ohnehin als Straßenland gewidmet sind. Das wiederum ist von der Gemeinde nicht nur sehr in Ordnung, sondern nahezu verpflichtend. So soll der Träger der Straßenbaulast (die gemeinde in dem Fall) Land, welches nicht in deren Eigentum ist und als Straßenland genutzt wird, erwerben. Alles andere wäre im Grunde ja eine kalte Enteignung. Warum? Weil Flurstücke, die als Straßenland gewidmet sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und man dort auch als Eigentümer nicht machen kann, was man will. Wollte man dort beispielsweise seinen Schuttcontainer hinstellen, so braucht dafür eine Genehmigung, obwohl dieser de facto auf eigenem Land stehen würde.

Soweit also für uns ganz okay, dass die Gemeinde die beiden äußeren Flurstücke erwerben will. Wird nur interessant, wie sich jetzt der weitere Prozess des Kaufs gestaltet, denn unser Kaufvertrag ist beurkundet.

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